Rathausplatz 1 | 30823 Garbsen | 05131 707600

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen und Cateringleistungen der Rathausterrasse Garbsen, Inhaber André Rahlfes

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Cateringleistungen und für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Rathausterrasse Garbsen, Inhaber André Rahlfes (nachfolgend „Rathausterrasse“ genannt), an den jeweiligen Gastgeber bzw. Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).

Wir möchten, dass Ihre Veranstaltung zu etwas ganz Besonderem wird – ein Tag, über den Gäste und Gastgeber noch lange positiv sprechen. Bitte melden Sie sich frühzeitig, wenn Fragen entstehen oder sich etwas an Ihrer Planung ändert.

Auch der schönste Anlass braucht einen klaren und fairen Rahmen. Diese Bedingungen sorgen dafür, dass alles verlässlich, transparent und stressfrei abläuft – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Fest freuen können.


  1. Leistungen, Preise und Zahlung

Die Rathausterrasse Garbsen verpflichtet sich, alle vom Kunden (Gastgeber) bestellten und zugesagten Leistungen sorgfältig und wie vereinbart zu erbringen.

Der Kunde verpflichtet sich, die dafür vereinbarten oder geltenden Preise zu zahlen. Das gilt auch für Leistungen Dritter, die auf Wunsch des Kunden über die Rathausterrasse beauftragt und von uns verauslagt werden (z. B. Mietmöbel, Technik, Servicepersonal oder Dekoration).

Rechnungen ohne angegebenes Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 8 % über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern 5 %).

Die Rathausterrasse kann bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Sofern keine gesonderten Absprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB der Rathausterrasse Garbsen in der jeweils aktuellen Fassung.


  1. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

Ein Rücktritt des Kunden (Gastgebers) vom Vertrag ist möglich, wenn die Rathausterrasse Garbsen der Vertragsaufhebung zustimmt. Diese Zustimmung soll in Textform erfolgen.

Der Anspruch der Rathausterrasse auf die vereinbarte Vergütung bleibt trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung in nach Zeitpunkt der Stornierung gestaffelten Höhe bestehen. In diesem Fall gelten folgende Stornobedingungen:

Zeitraum vor Veranstaltungsdatum     Stornokosten

  • bis 12 Monate                                     kostenfrei
  • bis 10 Monate                                       20%
  • bis   8 Monate                                       40%
  • bis   5 Monate                                       60%
  • bis   4 Wochen                                      70%
  • bis   10 Tage                                         80%
  • weniger als 10 Tage                             100%

  1. Rücktritt durch die Rathausterrasse

Die Rathausterrasse Garbsen kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn:

  • vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden,
  • höhere Gewalt oder andere nicht von der Rathausterrasse zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  • Veranstaltungen unter falschen oder unvollständigen Angaben zum Anlass oder Zweck gebucht werden,
  • der Anlass der Veranstaltung gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt,
  • die Durchführung der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit von Mitarbeitern oder das Ansehen der Rathausterrasse gefährden könnte.

In diesen Fällen kann die Rathausterrasse den Vertrag fristlos kündigen. Der dadurch entstandene Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Rathausterrasse.

Der Kunde verpflichtet sich, die Rathausterrasse unverzüglich zu informieren, wenn seine Veranstaltung aufgrund ihres Inhalts, Themas oder Charakters geeignet ist, besonderes öffentliches Interesse zu wecken oder Auswirkungen auf die Belange der Rathausterrasse haben könnte.


  1. Termine und Veranstaltungsbeginn

Die Rathausterrasse bemüht sich, einen pünktlichen Veranstaltungsbeginn und eine reibungslose Durchführung sicherzustellen. Unvorhersehbare Ereignisse wie Stau, Witterung oder höhere Gewalt können zu Verzögerungen führen. In solchen Fällen informieren wir umgehend und finden eine praktikable Lösung.

Der Kunde verpflichtet sich, die Rathausterrasse rechtzeitig auf Anfahrts- oder Zugangshemmnisse hinzuweisen (z. B. Baustellen, eingeschränkte Zufahrt, fehlende Parkmöglichkeiten).

Nach Veranstaltungsende ist die Rathausterrasse berechtigt, mitgebrachtes Equipment, Leihgut oder Dekoration direkt wieder abzubauen und abzuholen. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

Sollten Hindernisse bei der Anlieferung oder zusätzliche Anforderungen einen Mehraufwand oder zusätzliche Leistungen verursachen, werden diese gesondert berechnet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es auch ohne besondere Erschwernisse – etwa durch nicht vorhersehbare Verkehrsstörungen – zu Verzögerungen von bis zu 60 Minuten kommen kann.


  1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Die genaue Teilnehmerzahl ist der Rathausterrasse spätestens eine Woche vor der Veranstaltung mitzuteilen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Zahl bildet die Berechnungsgrundlage.

Erhöht sich die Teilnehmerzahl nachträglich, wird die tatsächliche Personenzahl berechnet. Verringert sich die Zahl, bleibt die gemeldete Zahl Grundlage der Abrechnung.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten und stimmt die Rathausterrasse zu, kann eine angemessene Zusatzpauschale für die verlängerte Leistungsbereitschaft berechnet werden.


  1. Buffetbetreuung und Speisereste, Mitbringen von Speisen und Getränken

Wird die Rathausterrasse Garbsen mit einer Buffetbetreuung beauftragt, so wird das Buffet nach einer gewissen Zeit aus Gründen der Lebensmittelsicherheit abgebaut. Individuelle Absprachen sind selbstverständlich möglich.

Sollten Speisereste beim Kunden verbleiben, dürfen diese nur durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Personen verpackt werden und müssen gekühlt gelagert werden. Aus hygienischen und haftungsrechtlichen Gründen stellt die Rathausterrasse kein Verpackungsmaterial bereit und übernimmt auch keine Verpackung von Speisenresten.

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern keine schriftliche Absprache mit der Rathausterrasse getroffen wurde.


  1. Hinweise

Bitte beachten Sie: Der Rathausplatz ist ein öffentlicher Platz, auf dem teilweise öffentliche Veranstaltungen (teils mit Live-Musik und anderen künstlerischen Darbietungen und Publikumsverkehr) stattfinden. Die Rathausterrasse hat keinen Einfluss darauf. Bei von der Stadt Garbsen organisierten Veranstaltungen werden die Toilettenanlagen der Rathausterrasse mitgenutzt (Zugang über das Foyer). Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Hinweis Vegetarier: Parmesan wird mit tierischem Lab hergestellt und ist somit streng genommen nicht vegetarisch. Gleiches gilt für einige andere Käsesorten. In unserer Broschüre kennzeichnen wir Gerichte mit Käse dennoch mit einem Möhrensymbol als vegetarisch, da die meisten Vegetarier Käseprodukte konsumieren. Sollten Sie diesen Käse nicht wünschen, kann dieser auf Wunsch weggelassen oder gegen labfreie Alternativen (gegen Aufpreis) ersetzt werden.


  1. Verlust oder Beschädigung von Sachen / Haftung des Kunden für Schäden / Hinweise Deko

Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in der Veranstaltungslocation.
Die Rathausterrasse übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung – auch nicht für daraus entstehende Vermögensschäden.

Der Kunde haftet für alle Schäden an Ausstattung der Rathausterrasse oder Catering-Equipment, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte (z. B. DJs, Künstler, Techniker) verursacht werden.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Rathausterrasse abzustimmen. Abfärbende Streuartikel (Konfetti, Folienkonfetti, Konfettikanonen) sind in der Rathausterrasse nicht gestattet, da sie auf den Sandsteinboden abfärben. Sollte bei Benutzung dieser Artikel eine Verschmutzung auftreten, wird die Reinigung dieser dem Kunden in Rechnung gestellt. Mitgebrachte Deko- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, sofern nicht anders mit der Rathausterrasse abgestimmt.

Das Abbrennen von Wunderkerzen ist in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. Lebensmittelverträgliche „Eisfontänen“ (z.B. Amazon) können mitgebracht und unserem Service ausgehändigt werden. Sie werden dann von unserem Personal beim Hereinrollen der Hochzeitstorte gern für Sie abgebrannt.

Nebelmaschinen dürfen nicht eingesetzt werden. Bitte informieren Sie Ihren DJ darüber.

Bitte werfen Sie auch keine Konfetti-Artikel, künstliche Blütenblätter oder andere unnatürliche Gegenstände in unseren Teich - die Fische, Teichhühner, Enten und Libellen unseres kleinen Biotops werden es Ihnen danken.


  1. Zuschläge und Mindestumsätze

Für Veranstaltungen in der Rathausterrasse gelten folgende Mindestumsätze auf Speisen und Getränke (wenn nicht anders angegeben):

Freitage 4.500 € / Samstage 6.000 € / Sonntage: 3.000 € / Werktage & Feiertage n. Vereinbarung

Für Catering-Lieferungen außerhaus wird an Sonntagen ein Zuschlag von 10 % berechnet. Feiertagszuschläge erfolgen auf Anfrage.


  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform.
Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

Rathausterrasse Garbsen
Inhaber André Rahlfes
Rathausplatz 1
30823 Garbsen
Stand: 10.10.2025

 

 

Rathausterrasse Garbsen, 10.10.2025


Kontakt

 

-Rathausterrasse Garbsen

-Inhaber André Rahlfes

-Rathausplatz 1

-30823 Garbsen

-Tel. Büro: 05137-8211870

-Tel. Location: 05131-707600

-Email: info@rathausterrasse-garbsen.de

 

 

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